Themen
Details
Am 1.
August 2019 flieht ein Häftling aus einem Frankfurter Gefängnis und wird erst zwei Monate später wiedergefunden und festgenommen. Im Sommer 2020 muss sich deshalb ein 37-Jähriger wegen Gefangenenbefreiung in Frankfurt vorm
Amtsgericht verantworten. Er soll dem verurteilten
Drogenhändler per Räuberleiter in die Freiheit verholfen haben. Zwei Verhandlungstermine benötigt das Amtsgericht, um den Fluchthelfer für schuldig zu befinden. Dann verhängt es eine Gesamtfreiheitsstrafe von 10 Monaten.
Hinweis