Angst auf der Straße - Wie männliche Gewalt das Leben von Frauen prägt

bis 19:40
Dokumentation
  • Stereo
  • Breitwand-Format 16:9
  • HDTV
  • 20250921191000
VPS 19:10

Themen

    Details

    Yanni Gentsch geht im Kölner Stadtwald joggen. Plötzlich merkt sie, dass ein Mann sie filmt. Mutig stellt sie ihn zur Rede und hält die Konfrontation mit dem Handy fest. Das Video geht viral. Die meisten Frauen können von solchen Erfahrungen berichten. Das hinterlässt Spuren: Sie schränken sich in ihrer Freiheit ein. Sie meiden gewisse Orte, achten auf ihre Kleidung, telefonieren auf dem Heimweg und halten ihre Schlüssel als improvisierte Waffe fest. Doch warum liegt die Verantwortung bei den potenziellen Opfern und nicht bei den Tätern? „Nur wer Gewalt ausübt, kann sie verhindern“, sagt Agota Lavoyer, Expertin für sexualisierte Gewalt. Und das betrifft vor allem Männer: 95 Prozent der sexualisierten Gewalttaten im öffentlichen Raum werden von ihnen begangen. Daraus hat die schwedische Stadt Umeå eine traurige Lektion gelernt. In den späten 1990er-Jahren versetzte ein Serienvergewaltiger die Frauen dort in Angst und Schrecken. Über Jahre verübte er brutale Übergriffe auf Frauen und prägte so das Sicherheitsgefühl einer ganzen Generation. Zwei Jahrzehnte später gilt Umeå als eine der sichersten Städte Europas. „NZZ Format“ fragt, wie der öffentliche Raum sicherer wird und zeigt, warum Männer ein zentraler Teil der Lösung sein müssen. Und wie sind die Gesetze in der Schweiz? In Deutschland blieb der Vorfall Yanni Gentsch straffrei. Wie sieht ein solcher Fall in der Schweiz aus? Laut dem Strafrechtsprofessor Marc Thommen von der Universität Zürich bestehen derzeit nur begrenzte rechtliche Möglichkeiten, um gegen derartige „Creepshots“ - also heimliche sexualisierte Aufnahmen - vorzugehen. Seit der Sexualstrafrechtsrevision 2024 gibt es jedoch einen neuen Straftatbestand: „Sexuelle Belästigung durch Bild“. Er wurde ursprünglich eingeführt, um das Verschicken belästigender Bilder wie sogenannter Dickpics strafrechtlich zu erfassen. Gemäß Thommen ist noch unklar, ob auch das gezielte Anfertigen von Aufnahmen wie jener im Fall von Yanni Gentsch darunterfallen würde. Das wird von den Gerichten abhängen. Zivilrechtlich gilt in der Schweiz das Recht am eigenen Bild. Dieses greift allerdings meist nur, wenn die betroffene Person auf der Aufnahme erkennbar ist - etwa durch das Gesicht oder andere eindeutige Merkmale. Schwieriger wird es, wenn kein Zugang zur Aufnahme besteht. Ohne das Video kann kaum nachgewiesen werden, was genau gefilmt wurde.

    Hinweis

    Personen

    von:Roman Hodel


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