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Behindertenparkausweis - Ministerium ist säumigFrau S. leidet seit 2008 an Kleinhirnathrophie. Sie ist in ihrer Bewegungsfreiheit durch die Krankheit sehr eingeschränkt und hat mittlerweile einen kennzeichenbezo-genen Behindertenparkplatz. Diesen kann sie allerdings nur verwenden, wenn sie auch ihren Behindertenparkplatz vorne an der Windschutzscheibe im Auto ablegt.
Das stört Frau S. Denn wenn sie etwa im Ausland mit einem Leihauto auf einem Behindertenparkplatz parken möchte, würde sie den Ausweis benötigen - doch dieser muss ja in ihrem Fahrzeug liegen bleiben. Schon vor zehn Jahren wurde diese Prob-lematik von der Volksanwaltschaft aufgegriffen, geändert hat das Verkehrsministeri-um leider jedoch nichts.Wohnen beim LKW-Parkplatz - was hat die Volksanwaltschaft erreicht?Frau H. aus der Südsteiermark wohnt seit Jahren direkt neben einem LKW-Abstellplatz, der im Laufe der Jahre immer größer wurde. Ihr Vorwurf: Jahrelang sei die Anlage konsenslos betrieben worden. Von der Behörde wurden nun eine Lärm-schutzwand und eine Beschränkung der Stellplätze vorgeschrieben. Werden nach Kritik der Volksanwaltschaft und einer Diskussion im „Bürgeranwalt“-Studio diese Auflagen eingehalten?Schockrechnung im VorzeigeprojektDas Ehepaar Sabine und Dr. Manuel H. kaufte sich 2019 über einen Bauträger eine 145 m2 Wohnung im Wohnprojekt „Korso“ im Stadtviertel „Viertel Zwei“. Das urbane Wohnen im Grünen im 2. Wiener Gemeindebezirk überzeugte Sie wegen eines so-genanntes „Anergienetz“ - dabei sollte zu handelsüblichen Preisen CO2-frei Energie durch ein eigenes Kraftwerk erzeugt werden. Aber bisher wurde zu 80 Prozent fossi-le Energie eingesetzt, kritisiert das Ehepaar. Beim Kauf mussten sie sich dazu ver-pflichten, einen Energieliefervertrag auf 20 Jahre abzuschließen. Die ursprüngliche Schockrechnung von 17.751,31 bei der Jahresabrechnung 2023 wurde zwar von den Kraftwerksbetreibern auf ca. 9.000 Euro reduziert. Rechtsanwalt Sebastian Schuma-cher spricht dennoch von rechtswidrigen Preisanpassungsklauseln und hat Unterlas-sungsklagen beim Handelsgericht Wien eingebracht. Im Studio eingeladen sind die Beschwerdeführer Manuel und Sabine H., Rechtsanwalt Dr. Sebastian Schumacher, Vertreter:innen des Kraftwerks Krieau PG02 GmbH und des Bauträgers.
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Top-Spielfilm am 15.04.
Spielfilm
Die beiden Apnoetaucher Jacques (Jean-Marc Barr) und Enzo , die sich ohne Druckluftflasche selbst in gefährlichste Wassertiefen wagen, kennen sich seit Kindheitstagen. Während der verschlossene Jacques für sich nach Herausforderungen sucht und das Schwimmen mit Delfinen liebt, nutzt der extrovertierte Enzo seine Passion für eine einzigartige Sportkarriere. Auf der Höhe seines Ruhms möchte...
Im Rausch der Tiefe